Diese Schulordnung soll das Zusammenleben für alle am Schulleben Beteiligten wie Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Erziehungsberechtigte an unserer Schule regeln.
An unserer Schule lernen viele Schülerinnen und Schüler miteinander. Eine wichtige Erziehungsaufgabe besteht darin, dass die Kinder lernen müssen, gut miteinander auszukommen und friedlich zusammenzuleben.
Für eine große Gemeinschaft muss es Regeln des Zusammenlebens geben, die von jedem eingehalten werden müssen.
Jeder muss den anderen so behandeln, wie er selbst gern behandelt werden möchte. Dazu gehören Respekt, Toleranz und Höflichkeit.
Es ist auch selbstverständlich, dass jeder das Eigentum des anderen achtet und ihm nicht mutwillig Schaden zufügt.
2. Verhalten vor und nach der Schule
Zum Schulgelände gehören das Schulgebäude, die Turnhalle unser Schulhof sowie der Betreuungsbereich in der Schierker Str. 44.
Die Konrad-Agahd-Schule ist eine offene Ganztagsschule (OGB) mit einer Betreuungsmöglichkeit in der Zeit von 7.30 – 13.30 Uhr für alle Schüler.
Zusätzlich gibt es von 6.00 – 7.30 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr eine kostenpflichtige ergänzende Förderung und Betreuung (Hort).
Schülerinnen und Schüler, die einen späteren Unterrichtsbeginn bzw. früher Schluss haben, können in den ausgewiesenen Räumen betreut werden.
Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz!
Eltern bringen bzw. holen ihre Kinder pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Lange Wartezeiten auf dem Schulgelände sind zu vermeiden.
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist NICHT GESTATTET.
Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis betreten. Sie müssen sich im Sekretariat anmelden.
Außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten dürfen sich die Schülerinnen und Schüler aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
3. Verhalten im Unterricht und auf dem Schulgelände
Alle an der Schule Beteiligten (SchülerInnen, PädagogInnen) sind verpflichtet, zum Unterricht und zu anderen schulischen Veranstaltungen pünktlich zu erscheinen.
Sollte nach 5 Minuten die entsprechende Lehrerin oder die entsprechende Lehrerin nicht im Unterrichtsraum erscheinen, dann geht ein Klassensprecher oder eine Klassensprecherin ins Sekretariat und meldet das Fehlen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Schultages die deutsche Sprache (ausgenommen während des Fremdsprachenunterrichts) benutzen, um mehr Sicherheit in deren Anwendung zu erlangen.
Das Rennen, Drängeln, Schubsen und Herumschreien in den Gebäuden (Fluren, Eingängen und auf den Treppen) ist aus Verletzungsgründen nicht gestattet.
Toilettengänge während der Unterrichtsstunden sind möglichst zu vermeiden. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 und 2 dürfen nur zu zweit zur Toilette gehen. Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 3 gehen nur in den Pausen zur Toilette, notfalls im Unterricht nur zu zweit.
In den kleinen Pausen, sowie den Regenpausen verbleiben die Schülerinnen und die Schüler in den Klassenräumen.
An unserer Schule gilt die Stoppregel!
Jeder hat das Recht von allen mit Respekt und Würde behandelt zu werden. Jemanden zu schikanieren oder jemanden körperlich unter Druck zu setzen sowie beleidigende, verletzende, rassistische, sexistische oder fäkale Ausdrücke sind nicht erlaubt.
Die Klassen 1-3 werden generell zum Musikunterricht geführt, d. h. sie werden zum Unterrichtsbeginn von den Fachlehrern aus dem Klassenzimmer abgeholt und zurückgebracht.
Schülerinnen und Schüler, die das Fehlverhalten anderer beobachten, teilen dies bitte einer Pädagogin oder einem Pädagogen oder einem Erwachsenen ihres Vertrauens mit.
Zeugenaussagen sind KEIN Petzen!
Das Mitbringen von Waffen (Messern jeglicher Art) sowie von Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können, ist strikt verboten.
In den Hofpausen dürfen nur weiche Softbälle zum Ballspielen benutzt werden.
Das Werfen von Schneebällen und sonstigen harten Gegenständen auf dem Schulhof und in den Gebäuden ist verboten.
Jeder hat darauf zu achten, dass überlassene Sachwerte pfleglich behandelt werden. Ausgeliehene Schulbücher, die beschädigt oder stark verschmutzt sind, müssen ersetzt werden.
Für Wertsachen wie Schmuck und Handys oder anderen Elektrogeräte die sich im Besitz von Schülern befinden und in die Schule mitgebracht werden, wird KEINERLEI Haftung übernommen.
Handys von Schülerinnen und Schülern sind auf dem gesamten Schulgelände während des Unterrichts und während der ergänzenden Förderung und Betreuung ausgeschaltet.
Jeder achtet auf Sauberkeit.
Auf den Fluren, Treppen, im Klassenzimmer, in den Freizeiträumen und auf dem Schulhof sind Abfälle und Papier in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
Das mutwillige Beschmutzen, besonders des Toilettenbereiches, ist zu unterlassen.
Das Spucken in den Gebäuden bzw. auf dem gesamten Schulgelände ist aus hygienischen und ästhetischen Gründen verboten!
Bei mutwilliger Beschädigung haben die VerursacherInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte den Schaden zu beheben oder zu bezahlen. Dies gilt auch für Schmierereien an Wänden und Möbeln.
Jede Klasse hält ihren Klassenraum sauber und ordentlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, Papier aufgehoben und die Fenster geschlossen. Der betreuende Pädagoge verlässt den Raum zuletzt und schließt ihn ab.
Fotos oder andere Aufnahmen sind nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden diese abgenommen und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt!
4. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bei Verstößen gegen die Schulordnung sollten je nach Häufigkeit (Wiederholung) bzw. der Schwere des Fehlverhaltens Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 62, § 63) des Schulgesetzes ergriffen werden.
Die Maßnahmen werden schriftlich festgehalten und im Schülerbogen aufbewahrt.